Die Kurpark-Klinik in Bad Nauheim war Treffpunkt für mehr als sechzig Sozialdienstmitarbeiter aus Akutkrankenhäusern und Rehabilitationskliniken aus Hessen und den umliegenden Bundesländern.
Eingeladen hatte die Kurpark-Klinik in Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen DVSG zur Arbeitstagung für Sozialdienste. Prof. Dr. med. Diethard M. Usinger, Chefarzt der Fachklinik für Orthopädie in der Kurpark-Klinik und Jörg Lohnes, verantwortlich für den Sozialdienst, begrüßten die angereisten Teilnehmer. Prof. Usinger legte bei seiner Einführung die Betonung auf die ganzheitliche Betreuung der Patienten. „Die Patienten kommen oft nicht nur mit einer Krankheit zu uns, sondern leiden zusätzlich an anderen Krankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes, Arthrose, Osteoporose oder urologischen Erkrankungen. Mit unseren drei Fachkliniken für Innere Medizin, Orthopädie und Urologie können wir Mehrfacherkrankungen mitbehandeln ganz im Sinne einer umfassenden Betreuung.“
Inhaltlich beschäftigte sich die Tagung mit aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben. Sibylle Kraus, Bundesvorstandsmitglied der DVSG, eröffnete die Veranstaltung mit den aktuellen Regelungen und Vorgaben zum Entlass-Management im Krankenhaus und in Rehabilitationskliniken. Neue gesetzliche Regelungen sollen den Übergang von stationärer zu ambulanter oder weiterer stationärer Nachversorgung optimieren. Sibylle Kraus zog ein Fazit nach einem Jahr der Neuregelung in den Akutkliniken und referierte über Chancen, Risiken und Perspektiven bei der Umsetzung. Anschließend skizzierte sie die geplanten gesetzlichen Änderungen für Rehabilitationskliniken, die bis August 2019 umgesetzt werden sollen. Dabei bezog sie das Publikum aktiv mit ein und regte eine lebhafte Diskussion an. Das Interesse am Thema Entlass-Management war so groß, dass das Mittagessen erst mit Verspätung eingenommen wurde.
Nach der Mittagspause stellte die Sozialpädagogin Jutta Merkel die Arbeit der EUTB Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung in der Wetterau vor. Dabei handelt es sich um ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördertes niederschwelliges Angebot mit Lotsenfunktion. Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes soll dies flächendeckend in ganz Deutschland als neues Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige oder Bezugspersonen eingeführt werden. Im Vordergrund steht die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit körperlicher, geistiger und psychischer Beeinträchtigung und für Menschen mit Lern- und Sinnesbehinderung.
In den Pausen hatten dann die Sozialdienstmitarbeiter genügend Zeit und Gelegenheit, sich auszutauschen. Aber auch für das leibliche Wohl wurde reichlich gesorgt. Zum Abschluss der Tagung wurde interessierten Teilnehmern ein Rundgang durch die Klinik angeboten, bevor es dann wieder zurück in die jeweiligen Kliniken ging.