Der Sozialdienst ist Teil unserer interdisziplinären Behandlung.
Er berät Patienten und Angehörige zu allen Fragen, die sich in Folge der Erkrankung für ihr weiteres Leben ergeben.
Speziell berät er zu sozialrechtlichen Leistungsansprüchen, bietet Hilfen bei Krankheits- und Lebensbewältigung und beantragt bei Bedarf Leistungen bei den jeweiligen Leistungs-/Kostenträgern.
Der Sozialdienst hilft, z.B.:
- bei der stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- bei Vermittlung an Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen am Heimatort
- bei Organisation häuslicher, ggf. auch stationärer Pflege
- mit Information über Hilfsmitteln für zu Hause
- bei der Beantragung von z.B.:
- Behindertenausweis
- Leistungen der Pflegeversicherung
- ggf. Haushaltshilfe
- ggf. Sozialhilfe
- Übergangsgeld
- Vorschusszahlung
- Zuzahlungsbefreiung